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Handyverstoß am Steuer: Konsequenzen, Ausnahmen und Verteidigungsmöglichkeiten

Ein kurzer Blick auf das Smartphone am Steuer kann schwerwiegende Folgen haben. Viele Autofahrer unterschätzen die rechtlichen Konsequenzen eines Handyverstoßes und sind sich nicht über die Verteidigungsmöglichkeiten bewusst.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen der Nutzung eines Handys am Steuer erhalten haben, sollten Sie schnell handeln und einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.

Was gilt als Handyverstoß?

Nach § 23 Abs. 1a StVO ist die Nutzung eines elektronischen Geräts, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, während der Fahrt verboten. Dazu zählen:

  • Smartphones
  • Tablets
  • Navigationsgeräte (bei manueller Bedienung)
  • Smartwatches
  • E-Reader

Entscheidend ist, dass das Gerät in der Hand gehalten oder bedient wird. Bereits das kurze Antippen des Displays kann als Verstoß gewertet werden. Auch das Ablesen von Nachrichten oder das Scrollen in sozialen Netzwerken ist nicht erlaubt.

Welche Strafen drohen bei einem Handyverstoß?

Die Strafen für einen Handyverstoß am Steuer sind empfindlich:

  • 1. Verstoß: 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
  • Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 150 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Sachbeschädigung: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein Handyverstoß als A-Verstoß und zieht eine Verlängerung der Probezeit sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich.

Gibt es Ausnahmen?

Es gibt jedoch auch Situationen, in denen die Nutzung erlaubt ist:

  • Das Gerät wird ausschließlich per Sprachsteuerung bedient und nicht in die Hand genommen.
  • Das Fahrzeug befindet sich im Stillstand, z. B. an einer roten Ampel, aber nicht im fließenden Verkehr.
  • Die Nutzung erfolgt zur Navigation, sofern das Gerät fest in einer Halterung angebracht ist.

Wie kann man sich gegen einen Handyverstoß wehren?

Nicht jede Sanktion ist berechtigt, und oft gibt es Möglichkeiten, sich gegen einen Bußgeldbescheid zu wehren:

  • Beweislast: Die Behörde muss nachweisen, dass das Handy während der Fahrt genutzt wurde. Ohne Foto- oder Zeugenaussagen ist dies schwierig.
  • Unklare Beweislage: Falls die Sicht des Beamten auf das Geschehen eingeschränkt war, kann dies angefochten werden.
  • Technische Irrtümer: Manchmal werden Freisprecheinrichtungen oder andere Bedienelemente fälschlicherweise als Smartphone-Nutzung interpretiert.

Warum es Sinn macht, (meine) anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen

Als erfahrene Anwältin kann ich die Beweise prüfen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und Sie vor Gericht vertreten. Oft lassen sich durch eine geschickte Verteidigungsstrategie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot verhindern. 

Sind Sie von einem Handyverstoß betroffen? 
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