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Geschwindigkeitsüberschreitung

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind die am häufigsten begangene Ordnungswidrigkeit im Deutschen Straßenverkehr. Wer bei einer Geschwindigkeitskontrolle erfasst wird, muss teilweise mit hohen Bußgeldern, Punkten und sogar Fahrverboten rechnen.

Inhalt

Bußgeldkatalog 2024

Nachfolgend möchten wir Ihnen die aktuellen Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen aufzeigen. Gut zu wissen: Der Bußgeldkatalog gilt bundesweit. Es macht also keinen Unterschied ob Sie in München oder Kiel geblitzt wurden – es fallen in allen Bundesländern die gleichen Strafen an.

Bußgeldtabelle: Innerorts / PKW

Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
1 bis 10 Km/h 30 Euro
11 bis 15 Km/h 50 Euro
16 bis 20 Km/h 70 Euro
21 bis 25 Km/h 115 Euro 1 Punkt
26 bis 30 Km/h 180 Euro 1 Punkt 1 Monat *
31 bis 40 Km/h 260 Euro 2 Punkte 1 Monat
41 bis 50 Km/h 400 Euro 2 Punkte 1 Monat
51 bis 60 Km/h 560 Euro 2 Punkte 2 Monate
61 bis 70 Km/h 700 Euro 2 Punkte 3 Monate
Mehr als 70 Km/h 800 Euro 2 Punkte 3 Monate
* Wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres über 26 Km/h zu schnell gefahren sind.

Bußgeldtabelle: Außerorts / PKW

Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
1 bis 10 Km/h 20 Euro
11 bis 15 Km/h 40 Euro
16 bis 20 Km/h 60 Euro
21 bis 25 Km/h 100 Euro 1 Punkt
26 bis 30 Km/h 150 Euro 1 Punkt 1 Monat *
31 bis 40 Km/h 200 Euro 1 Punkte 1 Monat *
41 bis 50 Km/h 320 Euro 2 Punkte 1 Monat
51 bis 60 Km/h 480 Euro 2 Punkte 1 Monate
61 bis 70 Km/h 600 Euro 2 Punkte 2 Monate
Mehr als 70 Km/h 700 Euro 2 Punkte 3 Monate
* Wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres über 26 Km/h zu schnell gefahren sind.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Nachdem Sie geblitzt wurden, muss die zuständige Behörde Ihnen innerhalb von 3 Monaten den Bußgeldbescheid zustellen. Sollten mehr als 3 Monate zwischen dem Tag der Tat und der Zustellung des Bußgeldbescheids vergangen sein, so gilt die Tat als verjährt.

Sobald der Bußgeldbescheid bei Ihnen eingegangen ist, haben Sie 14 Tage lang Zeit, Einspruch einzulegen. Doch auch mit dem Eingang eines Anhörungsbogens bestehen bereits Möglichkeiten, Gründe für einen Einspruch zu finden.

In vielen Fällen muss aber zunächst Ihre persönliche Akte von der zuständigen Bußgeldstelle oder Polizeidirektion angefordert werden. Als Verkehrsrechtskanzlei haben wir den Vorteil, dass wir die Akte postalisch anfordern und anschließend auf mögliche Mess- und Formfehler analysieren können. Ohne rechtlichen Beistand müssen Sie die zuständige Behörde selbst besuchen und die Unterlagen vor Ort einsehen.

Sie haben bereits den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Dann nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Online-Check. Wir überprüfen Ihren Bescheid und geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Sofern ein Einspruch Sinn macht, können Sie uns gerne mit Ihrer Verteidigung beauftragen – Unsere Verkehrsrechtskanzlei mit Sitz in Potsdam hilft bundesweit.

Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin
Madeleine von Rüden
Rechtsanwältin
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