Kostenlose Erstberatung 0331 / 279 767 50
VR Legal Arbeitsrecht | Bankrecht | Verkehrsrecht
Blog Kontakt

Abstandsverstoß

Abstandsverstöße sind neben Geschwindigkeitsüberschreitungen die häufigsten geahndeten Verkehrsordnungswidrigkeiten auf deutschen Autobahnen.

Oft werden Abstandsverstöße von sog. Brückenblitzern (ohne Blitz) aufgenommen, was von den Betroffenen meist gar nicht wahrgenommen wird.

Umso größer ist dann die Verwunderung, wenn ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, in dem einem z.B. vorgeworfen wird: „…Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h den erforderlichen Abstand von 40,0 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 18,0 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.“

Die Strafen und Bußgelder bei Abstandsverstößen sind zumeist empfindlich und gehen nicht selten mit Punkten in Flensburg und Fahrverboten einher. 

Was ist ein Abstandsverstoß?

Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn ein Fahrzeug den erforderlichen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhält. Als Faustregel gilt, dass für einen ausreichenden Sicherheitsabstand der halbe Tachowert eingehalten werden muss.

Wer also beispielsweise mit einer Geschwindigkeit von 120 km/h fährt, muss 60m Abstand zum vorausfahrenden Kfz einhalten. Bei weniger als 30m Abstand wird der Abstandsverstoß geahndet (weniger als 5/10 des halben Tachowerts).

Sanktionen beim Abstandsverstoß

Abstandsverstöße werden ausgehend von der gefahrenen Geschwindigkeit sanktioniert. 

Regelbuße bei Abstandsverstößen laut Bußgeldkatalog

Bußgeldtabelle: Abstandsverstoß

Abstand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Bei weniger als 80 km/h
Zu geringer Abstand 25 € 1 Nein
Bei mehr als 80 km/h
Weniger als 5/10 des halben Tachowerts 75 € 1 Nein
Weniger als 4/10 des halben Tachowerts 100 € 1 Nein
Weniger als 3/10 des halben Tachowerts 160 € 1 Nein
Weniger als 2/10 des halben Tachowerts 240 € 1 Nein
Weniger als 1/10 des halben Tachowerts 320 € 1 Nein
Bei mehr als 100 km/h
Weniger als 5/10 des halben Tachowerts 75 € 1 Nein
Weniger als 4/10 des halben Tachowerts 100 € 1 Nein
Weniger als 3/10 des halben Tachowerts 160 € 2 1 Monat
Weniger als 2/10 des halben Tachowerts 240 € 2 2 Monate
Weniger als 1/10 des halben Tachowerts 320 € 2 3 Monate
Bei mehr als 130 km/h
Weniger als 5/10 des halben Tachowerts 100 € 1 Nein
Weniger als 4/10 des halben Tachowerts 180 € 1 Nein
Weniger als 3/10 des halben Tachowerts 240 € 2 1 Monat
Weniger als 2/10 des halben Tachowerts 320 € 2 2 Monate
Weniger als 1/10 des halben Tachowerts 400 € 2 3 Monate

Besonders bitter stellen sich Abstandsverstöße für LKW-Fahrer dar. LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t müssen auf Autobahnen grundsätzlich einen Mindestabstand von 50 km/h zum Vorausfahrenden einhalten.

Das ist auf viel befahrenen Autobahnen, gerade im Berufsverkehr, aber häufig gar nicht möglich. Nicht selten geraten LKW-Fahrer so unverschuldet in Radarfallen. Der Ärger ist dann meist groß. In diesen Fällen lohnt es sich von einem erfahrenen Anwalt einen genauen Blick in die Bußgeldakte werfen zu lassen.

Häufig werden von dem vermeintlichen Abstandsverstoß Videosequenzen angefertigt, auf denen man recht gut erkennen kann, ob beispielsweise das Vorausfahrende Kfz unrechtmäßig in den Sicherheitsabstand des Betroffenen hereingefahren ist. Solche Tatumstände führen nicht selten zur Einstellung des Bußgeldverfahren oder aber zur Strafmilderung. 

Wie berechnet man den Sicherheitsabstand?

Faustformel: halber Tachowert; Vom halben Tachowert geht auch der Bußgeldkatalog aus, wenn es um die Berechnung des einzuhaltenden Sicherheitsabstands geht

Alternativ: 2 Sekunden-Regel

Dabei kann man sich z.B. an den Pfosten auf der Autobahn orientieren oder an einem Verkehrsschild. Fährt das vorausfahrende Kfz an einem Pfosten o.ä. vorbei, fängt man an zu zählen bis man selbst den entsprechenden Punkt passiert. Die gezählte Zeit sollte dabei mindestens 2 Sekunden betragen. Ist man schneller, ist der Abstand zu gering. 

Wie berechnet sich der Abstandsverstoß?

Abstandsverstöße werden in 10tel Schritten ausgehend vom halben Tachowert geahndet, beginnend mit weniger als 5/10 des halben Tachowerts bis weniger als 1/10 des halben Tachowerts. Die Berechnungsformel ist simpel: 

gefahrene Geschwindigkeit durch 2 = halber Tachowert. 

0,5 x halber Tachowert = 5/10 des halben Tachos; 0,4 x halber Tachowert = 4/10 des halben Tachowerts; 0,3 x halber Tachowert = 3/10 des halben Tachowerts usw. 

Welche Abstands-Messgeräte gibt es?

1. VKS 4.5 (Video-Kontrollsystem)

  • Stationäres und mobiles System
  • Wird meist auf Autobahnbrücken eingesetzt
  • Zeichnet Videoaufnahmen auf und wertet Abstände aus

2. TRAFFIPAX TraffiStar S 330

  • Stationäres System
  • Erfasst Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße
  • Arbeitet mit Sensoren und Kameras

3. JVC/Piller Brückenabstandsmessung (ProViDa-Systeme)

  • Mobile Messung von Brücken aus
  • Oft in Kombination mit Videoaufzeichnung
  • Wird von der Polizei genutzt

4. VIDIT VKS 3.0

  • Älteres, aber noch verwendetes Videosystem
  • Dient der Abstandsmessung auf Autobahnen
  • Dokumentiert Verstöße für Beweiszwecke

5. ESO ES 3.0 (Infrarot-Sensoren)

  • Kann für Abstandsüberwachung genutzt werden
  • Arbeitet mit Lichtschranken-Technologie
  • Einsatz häufig in Kombination mit anderen Systemen

6. Poliscan FM1 (von Vitronic)

  • Hauptsächlich für Geschwindigkeitsmessungen, aber auch mit Abstandsmessfunktion verfügbar
  • Arbeitet mit LIDAR-Technologie

7. ProViDa-Fahrzeuge

  • Polizei-Fahrzeuge mit Kamerasystemen
  • Mobile Abstandsmessung und direkte Verfolgung von Verstößen

Welche Fehlerquellen gibt es?

Trotz der oft hohen Genauigkeit der eingesetzten Messgeräte gibt es verschiedene Fehlerquellen, die zu falschen Messungen oder fehlerhaften Bußgeldbescheiden führen können.

1. Ungünstige Kameraposition und Messwinkel

Viele Abstandsmessungen erfolgen von Brücken oder durch seitlich montierte Kameras. Ein schräger Blickwinkel kann dazu führen, dass die erfassten Abstände kleiner oder größer erscheinen als in der Realität. Auch eine fehlerhafte Kalibrierung der Kamera kann das Messergebnis verfälschen.

2. Fehlerhafte oder unklare Referenzpunkte

Häufig basieren Abstandsmessungen auf Markierungen auf der Fahrbahn. Sind diese Markierungen verschoben, beschädigt oder schlecht sichtbar, kann die Berechnung des Sicherheitsabstands ungenau sein.

3. Einfluss der Verkehrssituation

Ein plötzliches Einscheren eines Fahrzeugs kann den Eindruck eines Abstandsverstoßes erwecken, obwohl der Fahrer zuvor den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand eingehalten hat. Ebenso kann ein vorausfahrendes Fahrzeug abrupt abbremsen, was die Messung verfälschen kann.

4. Technische Störungen und Umwelteinflüsse

Messgeräte sind empfindlich gegenüber äußeren Einflüssen. Witterungsbedingungen wie Regen, Nebel oder starke Sonneneinstrahlung können die Sensoren beeinträchtigen. Auch Verschmutzungen an den Kameralinsen oder defekte Geräte führen zu Messfehlern.

5. Bedienungsfehler und fehlerhafte Auswertung

Die Messung von Abstandsverstößen erfordert eine präzise Auswertung der Videoaufnahmen oder Sensordaten. Fehler bei der Berechnung des Abstands, falsche Einstellungen der Software oder eine fehlerhafte Bedienung des Messgeräts durch ungeschultes Personal können dazu führen, dass ein Fahrer zu Unrecht beschuldigt wird.

6. Fahrzeugtyp und Perspektivenverzerrung

Besonders bei größeren Fahrzeugen wie LKW oder Bussen können Messfehler auftreten, da deren Länge und Höhe die optische Erfassung beeinflussen kann. Auch Reflexionen, Schatten oder eine ungünstige Kameraperspektive können zu Fehlmessungen führen.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Ja! Oftmals beruhen Abstandsverstöße auf Messfehlern, fehlerhaften Berechnungen oder unklaren Beweisen. Die Messmethoden wie Videoabstandsmessung (VAMA) oder das Brückenabstandsmessverfahren sind fehleranfällig und können unter bestimmten Umständen angefochten werden.

Bei Abstandverstößen lohnt es sich in jedem Fall den vorgeworfenen Abstandsverstoß zu hinterfragen und mit fachkundiger Hilfe überprüfen zu lassen. Als erfahrene Anwältin auf diesem Gebiet kann ich für Sie die angefertigte Videoaufnahme anfordern und einsehen, umfangreich Akteneinsicht nehmen und rechtssicher Einspruch gegen den behördlichen Bußgeldbescheid für Sie einlegen. Besonders dann, wenn Zweifel an der korrekten Kalibrierung des Messgeräts oder an den äußeren Bedingungen bestehen, sollte eine genaue Prüfung der Messung erfolgen. Je nach Fallgestaltung macht gegebenenfalls auch die Einholung eines Sachverständigengutachten Sinn. 

Ein Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheides erfolgen. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung! 

1
Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin
Madeleine von Rüden
Rechtsanwältin
Kostenlose Erstberatung
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und holen Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung.
Zum Kontaktformular