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EU plant drastische Änderung der Führerschein-Regeln

Veröffentlicht am 28.09.2023
Jedes Jahr sterben nach wie vor etwa 22 700 Menschen bei Verkehrsunfällen innerhalb der EU, 120.000 werden schwer verletzt.

Jedes Jahr sterben nach wie vor etwa 22 700 Menschen bei Verkehrsunfällen innerhalb der EU, 120.000 werden schwer verletzt. Der Fortschritt bei der Verringerung der Zahl der Verkehrstoten in der EU stagniert in den letzten Jahren, weshalb das Ziel, die Zahl der Straßenverkehrstoten zwischen 2010 und 2020 zu halbieren, nicht erreicht wurde.

Um ihre ehrgeizigen Ziele unter dem Motto „Vision Null Straßenverkehrstote“ bis 2050 umzusetzen, plant die EU nun einschneidende Änderung der aktuellen Führerscheinregeln. Betroffen sind davon vor allem Fahranfänger und ältere Fahrer.

Folgende Änderungen stehen momentan zur Diskussion:

  • einheitliches Mindestalter für den Führerscheinerwerb
  • gestaffelte Probezeiten für Fahranfänger
  • Tempolimit für Fahranfänger außerorts
  • Nachtfahrverbot für Fahranfänger (z.B. zwischen 12 Uhr nachts und 6 Uhr morgens)
  • Neue Führerscheinklasse B+ für Kraftfahrzeuge ab 1,8 t (ab 21 Jahren)
  • regelmäßige gesundheitliche Fahrtauglichkeitsprüfung von Fahrern ab 60 Jahren

Die geplanten Änderungen der EU sind weitreichend. Sie sind dem Umstand geschuldet, dass statistisch gesehen häufig Fahranfänger und ältere Fahrer in Verkehrsunfälle verwickelt sind.

Ein einheitliches Mindestalter bei der Führerscheinvergabe auf EU-Ebene soll nun staatenübergreifende Regeln und Sanktionen ermöglichen. Gestaffelte Probezeiten für Fahranfänger könnten einen zusätzlichen Kontrollmechanismus schaffen. Ein Tempolimit für Fahranfänger außerorts von z.B. 90 km/h soll Fahrfehlern vorbeugen und die Sicherheit im Straßenverkehr insgesamt erhöhen.

Immerhin spielen statistisch gesehen Geschwindigkeitsüberschreitungen in rund 30 % der tödlichen Straßenverkehrsunfälle eine signifikante Rolle. Auch nachts soll es vermehrt zu Unfällen vor allem verursacht von Fahranfängern kommen. Um diese Gefahrenquelle zu minimieren, plant die EU nun, den Mitgliedstatten die Einführung eines Nachtfahrfahrverbots für Fahranfänger zu ermöglichen (z.B. von 12 Uhr nachts bis 6 Uhr morgens).

Auch zur Diskussion steht die Einführung einer neuen Führerscheinklasse. Mit der bisherigen Führerscheinklasse B sollen künftig nur noch Kraftfahrzeuge unter 1,8 t betrieben werden dürfen. Für größere, schwerere Autos soll dann eine neue Führerscheinklasse B+ eingeführt werden, für die aber ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschrieben sein soll. Betroffen wären von dieser Neuerung vor allem SUV´s, die in der Regel deutlich mehr als 1,8 t wiegen. Nicht bedacht wurde dabei aber, dass auch Elektroautos unter diese Regelung fallen dürften, die auf Grund ihrer Batterie ein deutliches Zusatzgewicht mit sich bringen.

Bislang gibt es in Deutschland nach oben hin keine Altersbegrenzung für das Führen eines Kraftfahrzeugs. Das soll sich jedoch mit der neuen Richtlinie ändern. Geplant ist etwa, ab dem 60. Lebensjahr in regelmäßigen Abstanden (z.B. alle 5 Jahre) die Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Erforderlich wäre hierfür dann ein ärztliches Attest, was dem betagten Fahrer die gesundheitliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs bescheinigt.

Dass die geplanten Änderungen tatsächlich genau so umgesetzt werden, ist nicht zu erwarten. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten werden in den kommenden Monaten über die derzeit im Raum stehenden Vorschläge diskutieren und mit Sicherheit das eine oder andere nochmals abändern. Im März 2024 soll final über die neue EU-Richtlinie abgestimmt werden. Bis dahin bleibt erstmal alles beim Alten.

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