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ADAC-Kreditkartenbetrug: Ihre Ansprüche gegen Solaris SE erfolgreich durchsetzen

04. Juni 2025 Autor RA Madeleine von Rüden Madeleine von Rüden

Immer mehr Inhaber von ADAC-Kreditkarten melden sich bei mir, weil sie von unautorisierten Kreditkartenabbuchungen betroffen sind – teilweise in erheblichem Umfang. Die betroffenen Konten werden inzwischen durch die Solaris SE, ein Berliner Fintech-Unternehmen mit Banklizenz, verwaltet.

Nach dem Wechsel der Kreditkartenabwicklung vom bisherigen Anbieter, der Landesbank Berlin (LBB), zu Solaris häufen sich nun Vorfälle, die auf massive Sicherheitsprobleme hindeuten.

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Zunehmende Fälle von betrügerischen Abbuchungen

Was auffällt: Viele meiner Mandanten berichten, dass sie keinerlei Zugangsdaten preisgegeben oder auf Phishingversuche reagiert haben. In einigen Fällen wurden Zahlungen sogar über Zweitkarten abgewickelt, die nie benutzt oder überhaupt ausgepackt worden sind. Besonders besorgniserregend sind Fälle, in denen offenbar neue Kreditkarten auf den Namen ahnungsloser Kunden bestellt und missbräuchlich eingesetzt wurden – ohne dass diese überhaupt wussten, dass ihnen solche Karten zugeordnet wurden.

Ein Großteil der unberechtigten Transaktionen betrifft auffälligerweise Zahlungen an Onlinehändler im Ausland (z.B. Media Markt online, EL PRAT DE LL) oder an Wettbüros in Polen.

Rechtliche Einordnung: Wer haftet für den Schaden?

Nach § 675u S. 2 BGB ist der Zahlungsdienstleister – in diesem Fall die Solaris SE – im Falle eines unautorisierten Zahlungsvorgangs verpflichtet, dem Zahler den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten. Nur wenn dem Kunden grob fahrlässiges Verhalten (wie das Weitergeben von Kartendaten oder TANs) nachgewiesen werden kann, darf die Bank die Haftung verweigern. In den mir bekannten Fällen lässt sich ein solches Verhalten jedoch zum weit überwiegenden Teil nicht erkennen – im Gegenteil: Die betroffenen Kunden haben sich nachweislich korrekt verhalten.

Trotzdem lehnt die Solaris SE viele Reklamationen pauschal ab. Dabei wird standardmäßig auf das angeblich durchgeführte 3D-Secure-Verfahren verwiesen, welches eine Authentifizierung der Zahlung belegen solle. Konkrete Nachweise oder technische Protokolle, die diese Behauptung untermauern, legt die Bank jedoch nicht vor. Statt einer Prüfung des konkreten Einzelfalls erhalten viele Kunden lediglich formelhafte Standardantworten, die den tatsächlichen Hergang nicht berücksichtigen. Diese Vorgehensweise ist nicht nur aus rechtlicher Sicht höchst fragwürdig.

Öffentliche Kritik an ADAC und Solaris SE nimmt zu

Mittlerweile hat der Fall auch mediale Aufmerksamkeit erlangt. In mehreren Berichten wurde kritisch beleuchtet, warum der ADAC ausgerechnet einem Fintech wie Solaris SE mit fragwürdiger Vorgeschichte (z. B. verspätete Geldwäscheverdachtsmeldungen) die Daten von über einer Million Kreditkartenkunden anvertraut hat. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beobachtet Solaris bereits seit längerem – nun dürfte die Behörde auch die aktuelle Entwicklung im Blick behalten.

Während sich Solaris SE zunächst wenig kooperativ zeigte, beobachte ich mittlerweile eine zunehmende Vergleichsbereitschaft der Bank.

Doch Vorsicht: Viele der angebotenen Einigungen sind vollkommen unangemessen und decken die tatsächlichen Schäden nicht ab.

Meine anwaltliche Unterstützung – kompetent und strategisch

Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht vertrete ich ganz aktuell eine Vielzahl betroffener ADAC-Kreditkartenkunden in der Auseinandersetzung mit Solaris SE. Aufgrund meines Kanzleisitzes in Potsdam, also in direkter Nähe zu Berlin, kann ich Verfahren vor dem regelmäßig zuständigen Landgericht Berlin oder dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg besonders effizient führen – ohne zusätzliche Reisekosten für meine Mandanten.

Sie profitieren von meiner fachlichen Spezialisierung, meiner Prozesserfahrung sowie von den Erkenntnissen aus einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle. Ich prüfe, ob Ihnen eine Rückerstattung unberechtigter Abbuchungen zusteht und ob eine außergerichtliche Lösung sinnvoll ist – und wenn nötig und sinnvoll, setze ich Ihre Rechte konsequent gerichtlich durch.

Was Sie jetzt tun sollten

Wenn Sie von einer betrügerischen Abbuchung auf Ihrer ADAC-Kreditkarte betroffen sind, empfehle ich folgende Schritte:

  1. Kreditkarte sofort sperren lassen (über Solaris SE oder den ADAC-Kartenservice)
  2. Unberechtigte Buchungen schriftlich reklamieren
  3. Strafanzeige bei der Polizei gegen Unbekannt wegen Zahlungsbetrugs stellen
  4. Fachanwaltliche Beratung einholen, um Ihre Ansprüche professionell zu verfolgen

Kostenlose Ersteinschätzung – Ich bin für Sie da

Ich biete eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung an und nehme weiterhin neue Mandate an. Ob außergerichtlich oder vor Gericht – ich vertrete Sie mit Nachdruck und Sachverstand.

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