Nutzen Sie das obenstehende Formular um uns Ihren Fall zu schildern. Wenn Sie bereits einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, laden Sie diesen bitte ebenfalls hoch.
Wir prüfen Ihre Angaben und geben Ihnen eine kostenfreie Erstberatung zu Ihrem Fall.
Sofern sich ein Einspruch lohnt, können Sie uns mit der Verteidigung beauftragen. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, entstehen Ihnen durch unsere Verteidigung keinerlei Kosten.
Einen Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid können sie auch ohne Anwalt durchführen. Allerdings kennen wir als Kanzlei für Verkehrsrecht die vielen Angriffspunkte in den Bescheiden, Messdaten und Ermittlungsakten.
Weiterhin haben wir als Kanzlei die Möglichkeit, Ihre Akte postalisch anzufordern. Als Privatperson müssen Sie die Akte vor Ort bei der zuständigen Bußgeldstelle oder Polizeidirektion einsehen.
Es macht aus mehreren Gründen Sinn, einen Anwalt für den Einspruch zu beauftragen. Zum einen können wir uns Ihre Akte postalisch zukommen lassen um diese anschließend zu prüfen. Ohne einen Anwalt müssen Sie dies vor Ort in der Bußgeldstelle oder einer Polizeidirektion in Ihrer Nähe selbst durchführen.
Zum anderen kennen wir als erfahrene Kanzlei für Verkehrsrecht die möglichen Angriffspunkte und Schwachstellen, welche aus der Akte und den Messdaten des Blitzers erkennbar werden.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellen wir bei Ihrer Versicherung eine Deckungsanafrage. Wenn diese positiv ausfällt, übernimmt ihre Versicherung die kompletten Verfahrenskosten.
Falls Sie eine Selbstbeteiligung mit Ihrer Versicherung vereinbart haben, übernehmen wir diese in fast allen Fällen. Für Sie ist unsere Beauftragung somit komplett kostenfrei.
Der Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid muss innerhalb von 2 Wochen nach Empfang durchgeführt werden.
Wenn Sie erst den Anhörungsbogen erhalten haben, können Sie sich trotzdem schon bei uns melden. So können wir noch vor Eingang des Bußgeldbescheids Ihre Blitzerakte anfordern und überprüfen.