Wie die Solaris SE derzeit reagiert – und warum das problematisch ist
Statt die Einzelfälle gründlich zu prüfen, verschickt die Solaris SE ganz aktuell standardisierte Ablehnungsschreiben. Betroffenen Kunden wird darin mitgeteilt, dass die jeweiligen Zahlungen angeblich ordnungsgemäß über das 3D Secure-System abgewickelt wurden und deshalb als autorisiert gelten.
Was dabei auffällt:
- Es werden keine konkreten Nachweise erbracht, ob und wie genau die angebliche Autorisierung erfolgt ist
- Die Solaris SE belegt nicht, dass die Transaktionen tatsächlich vom Karteninhaber selbst ausgelöst wurden
- Die Schreiben sind häufig identisch und gehen nicht auf den individuellen Fall ein
Diese pauschale Vorgehensweise verstößt gegen die Pflicht zur sorgfältigen Einzelfallprüfung – ein klarer Angriff auf Ihre Verbraucherrechte.
Ihre Rechte als Karteninhaber: Wann die Bank zahlen muss
Das Gesetz ist auf Ihrer Seite: Kreditinstitute müssen nachweisen, dass Zahlungen wirklich autorisiert wurden. Gelingt dieser Nachweis nicht, haftet die Bank für den entstandenen Schaden – vorausgesetzt, Sie haben sich nicht grob fahrlässig verhalten (§ 675w BGB).
Die Behauptung allein, dass 3D Secure verwendet wurde, reicht nicht aus, um eine Autorisierung rechtssicher zu belegen.
Diese Schritte sollten Sie jetzt unternehmen:
- Sperren Sie Ihre Karte umgehend bei der Solaris SE bzw. über den ADAC-Kundenservice
- Widersprechen Sie schriftlich jeder unberechtigten Abbuchung
- Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei wegen Zahlungsbetrugs
- Holen Sie sich fachanwaltliche Unterstützung, um sich gegen pauschale Ablehnungen effektiv zu wehren
Ich helfe Ihnen, Ihr Geld zurückzubekommen
Als erfahrene Fachanwältin übernehme ich für Sie:
- Die rechtliche Prüfung Ihrer Ansprüche
- Die komplette Kommunikation mit der Solaris SE
- Die Durchsetzung Ihrer Forderungen – auch vor Gericht, falls nötig
Meine Kanzlei setzt sich dafür ein, dass Sie nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Viele Fälle zeigen: Wer sich juristisch wehrt, hat deutlich bessere Chancen auf Erstattung.
Kostenlose Ersteinschätzung – jetzt Termin vereinbaren
Ich biete Ihnen ein unverbindliches, telefonisches Erstgespräch an. Darin klären wir, ob und wie Sie Ihre Forderungen geltend machen können – professionell, konsequent und mit klarem Blick auf Ihre Erfolgsaussichten.